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Wen unterstützt
die Stiftung?

Die Stiftung Ponte unterstützt Ange-hörige der Armee, die in den Kantonen Graubünden, St. Gallen, Glarus oder Zürich wohnhaft sind und die in Not geraten, ohne dass sie durch eine Versicherung oder eine anderweitige Unterstützung genügend gedeckt sind. Dies gilt auch für die Familienangehörigen der Betroffenen. Die Antragsberechtigung besteht während der Einteilung und drei Jahre darüber hinaus. Massgebend ist der Zeitpunkt des Eintritts der Not. 

Desweiteren kann die Stiftung Ponte Ausbildungs- und Studien-Beiträgen an Kinder von Angehörigen der Armee, die in Not geraten, gestorben oder invalid geworden sind, gewähren. 

Zudem kann eine Unterstützung von militärischen Anlässen und besonderen Vorhaben der Armee oder militärnaher Verbänden und Institutionen in den Kantonen Graubünden, St. Gallen, Glarus und Zürich, welche dem Brückenschlag zwischen Armee und ziviler Bevölkerung dienen, gesprochen werden. 

Wie hilft die Stiftung?

Alle Gesuche werden streng vertraulich behandelt. Es ist immer die gleiche Ansprechperson, die sich mit dem Gesuch und mit der Situation befasst. In einem vertrauensvollen Gespräch werden die Probleme offengelegt. Gemeinsam wird nach Lösungen und Wegen gesucht und die geeignetste Unterstützungsform festgelegt.

Wie gehen Sie vor?

Richten Sie sich persönlich direkt an den Präsidenten der Stiftung Ponte oder schicken Sie Ihr Gesuch an die Kontaktadresse. Wir sind so vorbereitet, dass wir Anfragen in kurzer Zeit behandeln können und werden.

Die Stiftung Ponte wurde in den Zeiten des Zweiten Weltkrieges dank grosser Weitsicht von der Truppenführung gegründet, mit der Idee, Wehrmännern in Not zu helfen.
 
In veränderter Gestalt ist die Stiftung auch heute Partner von Angehörigen der Armee in Not.
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